ACHTUNG: Das Tierheim ist bis auf weiteres für Besucher geschlossen! Wenn Sie Interesse an einem unserer Schützlinge haben oder sich generell informieren möchten, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email.

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Rufen Sie uns in der Telefon-
Sprechstunde an.

Vermittlungshinweise

Vermittlungshinweise:

Wir freuen uns, dass Sie einem Tier aus dem Tierheim ein neues Zuhause geben möchten. Zunächst versuchen wir, durch einige Fragen, den passenden 4 Beiner für Sie zu finden. Bitte denken Sie im Vorfeld an folgendes: – Habe ich genügend Zeit für das Tier? – Kann ich die anfallenden Kosten, wie z.B.: Tierarzt, Futter, Hundesteuer, Versicherung aufbringen? – Was passiert mit meinem Tier im Urlaub/ bei Krankheit? – Kann ich meinen Hund körperlich und geistig ausreichend auslasten? – Sind alle in der Familie mit der Anschaffung des Tieres einverstanden?

Vermittlung von Hunden:

Generell vermitteln wir Hunde nicht in Zwingerhaltung. Welpen werden nicht an Berufstätige vermittelt. Einige Hunde suchen hundeerfahrene Menschen, die sich entweder mit bestimmten rassetypischen Verhaltensweisen oder mit anderen Verhaltensauffälligkeiten auskennen (wie z.B.: Ängstlichkeit oder Leinenagression). Auch Menschen mit der Motivation, lange eine Hundeschule zu besuchen und viel Zeit in den Hund zu investieren, werden gesucht. Natürlich suchen auch viele Hunde ein Zuhause in einer Familie mit anderen Artgenossen oder Katzen. 40/20 Sachkunde: Für Hunde die über 40 cm groß sind und/oder über 20 kg wiegen, müssen die Halter einen Sachkundenachweis beim Ordnungsamt vorweisen. Der Sachkundenachweis kann bei einigen Tierärzten abgelegt werden. Außerdem ist eine Hundehaftpflichtversicherung zur Anmeldung notwendig, sowie eine Chipkennzeichnung. Sachkunde für Listenhunde der Kategorie I: In Nordrhein-Westfalen gilt vor der Anschaffung bestimmter Hunderassen: Erlaubnis zur Haltung des Hundes zu beantragen beim zuständigen Ordnungsamt durch Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses, Hundehaftpflichtversicherung und der spezielle Sachkundenachweis. Dieser kann nur beim zuständigen Veterinäramt ausgestellt werden. Hunde der Kategorie I dürfen nur aus Tierheimen und sonstigen Institutionen angeschafft werden. Bei Vermittlung in andere Bundesländer bitte vorher beim zuständigen Ordnungsamt über Haltungserlaubnis informieren. Sachkunde Listenhunde der Kategorie II: Dürfen nach Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes auch von Privat angeschafft werden. Sonst Anforderungen wie Kategorie I.

Vermittlung von Katzen:

Katzen die bisher in reiner Wohnungshaltung gelebt haben oder Katzenwelpen, vermitteln wir auch in Wohnungshaltung. Alle anderen Katzen vermitteln wir mit Freigang, um ihnen ein schon bekanntes Leben weiterhin zu ermöglichen. Katzenwelpen geben wir bei berufstätigen Menschen nur zu zweit ab.

Vermittlung von Kleintieren:

Grundsätzlich geben wir alle Kleintiere nur in Gruppenhaltung ab (Ausnahmen bei Arten die nur einzeln leben, z.B.: Hamster). Achten Sie auf die jeweiligen Bedürfnisse und die artgerechte Haltungsbedingung. Generell sind Kleintiere kein Kinderspielzeug und gehören auch nicht ins Kinderzimmer. Leider müssen wir immer wieder bei unseren Nachkontrollen von Kaninchen, Meerschweinchen & Co. feststellen, dass die Tiere nicht artgerecht untergebracht werden. Aber was genau bedeutet: „artgerechte Haltung“? Artgerechte Haltung bezeichnet eine Form der Tierhaltung, die sich an den natürlichen Lebensbedingungen der Tiere orientiert und insbesondere auf die angeborenen Verhaltensweisen der Tiere Rücksicht nimmt. Um bei der Vermittlung unserer Tierheimtiere eine artgerechte Haltung zu gewährleisten, möchten wir ab sofort Fotos von der Unterbringung des Tieres oder der Tiere sehen. Die Bilder können uns einfach auf dem Handy gezeigt werden oder per Email zugesandt werden. Wir hoffen auf Ihr Verständnis!
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