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Die Tierschutzvereine Bad Salzuflen-Lemgo e. V. und Vlotho und Umgebung e V. haben zum Jahresende 2023 ihre Fundtierverträge mit der Stadt Herford gekündigt.
Welche Gründe es dafür gibt, erklären die beiden Tierschutzvereine, die jeweils ein eigenes Tierheim betreiben, wie folgt:
„Wir wollen kostendeckend arbeiten können und die Tiere adäquat versorgen“, und deshalb gab es Anfang und Mitte diesen Jahres Gespräche dazu mit Vertretern der Stadt Herford und den Tierschutzvereinen, denn unter den veralteten Verträgen sei eine Kooperation nicht mehr möglich gewesen. „Wir bemühen uns seit einigen Monaten um eine Neuregelung des bestehenden Vertrages mit der Stadt. Leider ohne Erfolg“. Der Eindruck der Tierschützer war und ist leider, dass die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus das Thema Vertragskonditionen mit den Tierschutzvereinen ohne den angemessenen und notwendigen Einsatz verfolgen. „Erst jetzt, kurz vor Ablauf des Vertragsjahres, den Weihnachtsfeiertagen und dem Jahreswechsel, gibt es wieder Kontakte städtischer Vertreter mit den Tierschutzvereinen,“ berichten die Vorsitzenden. Jedoch weiterhin ohne konkrete Nennung einer Summe.
Fundtiere sind in der Regel in keinem gesundheitlich guten Zustand, nicht gechippt, geimpft und auch nicht kastriert, sie müssen gefüttert, betreut und tierschutzgerecht untergebracht werden. Das alles sind tatsächlich anfallende Kosten, die aufgebracht werden müssen und von der Stadt Herford getragen werden sollten.
„Wir wollten weiterhin mit der Stadt Herford zusammenarbeiten“, betonen die Vorstände der Tierschutzvereine Bad Salzuflen-Lemgo und Vlotho.
Zur Erklärung: Fundtiere sind rechtlich gesehen Fundsachen. Und für die ist die Kommunen zuständig, in der sie gefunden werden. Das Fundbüro kann aber keine Tiere aufnehmen und versorgen. Ein Fundtiervertrag regelt unter welchen Umständen der Tierschutzverein Tiere aufnimmt, und wer die Kosten für die Unterbringung und Versorgung trägt. Die Tierschutzvereine begründete ihre Entscheidung und ihre Entschlossenheit um mehr finanzielle Sicherheit für das Fortbestehen der Tierschutzeinrichtungen einzufordern, nicht nur mit der Zuständigkeit der Kommune für Fundtiere nach dem BGB, sondern vor allem mit den Bestimmungen im Tierschutzgesetz und der Verankerung des Tierschutzes als Staatsziel im Grundgesetz. Grundsätzlich gilt jedes Fundtier als Fundsache. Wie mit einer Fundsache zu verfahren ist, definiert das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Zwar sind Tiere seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht im Jahr 1990 grundsätzlich keine Sachen, sondern Lebewesen. Dennoch findet weiterhin das Sachenrecht des BGB Anwendung.
Die Tierschutzvereine übernehmen die Aufgaben der Behörde und versorgen die Tiere artgerecht in ihren Tierheimen. Zu den vertraglich übernommenen Pflichtaufgaben der Stadt gehören folgende Leistungen:
- Bereitstellung und somit Freihalten von Unterkünften für Fundtiere
- Aufnahme von Fundmeldungen
- Aufnahme von Verlustmeldungen
- Aufnahme von Sichtmeldungen
- Fundtieraufnahme im Tierheim (Bad Salzuflen 0-24 Uhr; Vlotho 7.30-22 Uhr)
- Abholung von festgesetzten Fundtieren (Bad Salzuflen 0-24 Uhr; Vlotho 7.30-22 Uhr)
- Erstversorgung von Fundtieren (Allgemeinzustand kontrollieren, bei Bedarf tierärztliche Notfallversorgung, Chip ablesen, fotografieren und dokumentieren)
- Recherche zur Ermittlung von Tierbesitzern (inkl. Veröffentlichungen in sozialen Medien, Haustierregister abfragen, Behördenmeldungen)
- Fundtierabgabe an den Besitzer
Sollte eine Rückgabe an den Besitzer erfolgen können, trägt dieser die entstandenen Kosten.
Kann kein Tierbesitzer ermittelt werden, verbleiben die Tiere im Tierheim und es müssen weitere Schritte erfolgen:
- Pflege und Betreuung der Tiere
- Medizinische Versorgung der Tiere (Bereitstellung tierärztlicher Leistung, Impfungen, Parasitenbehandlung, Kastration von Katzen)
- Charakterbeurteilung, Sozialisierung
- Tiervermittlung in ein neues Zuhause (Veröffentlichungen z. B. Homepage, Tageszeitungen, Bewerbergespräche, Telefonberatungen
Die hier entstehenden Kosten werden nicht 1:1 von der Stadt Herford getragen. Die Erhöhung der Kosten für die Fundtierbearbeitung ist daher notwendig und entspricht einer tatsächlichen angemessenen Kostenübernahme für tatsächlich erbrachte Leistungen. Die Differenz wird durch Spendeneinnahmen der Tierschutzvereine getragen, was ebenso immer schwieriger wird wie die Versorgung der Tiere durch ehrenamtliche Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Personalkosten sind dadurch drastisch gestiegen.